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Weihnachtszeit = Resturlaubszeit

Jahreswechsel, Resturlaub und Urlaubsverwaltung in Agentursoftware

Bis kurz vor Ende des Jahres laufen Agenturen in der Regel auf Hochtouren, bevor es auch für die Mitarbeitenden in die Weihnachtsferien geht. Bei manchen über Betriebsferien, bei den anderen über individuelle Urlaubstage. Gut, wenn dann Klarheit über die vorhandene Anzahl an Resturlaub besteht.

Urlaub ist wichtig

Urlaub ist generell wichtig und aktuell besonders. Die letzten Jahre waren geprägt von einem deutlichen Mehr an Belastungen für Arbeitnehmer*innen durch Corona, Inflation, Krieg und zusätzliche Anstrengungen durch Krankheitsbedingte Vertretungen, zu wenig Personal durch Fachkräftemangel und auch durch die negativen Seiten von Homeoffice. Umso notwendiger ist es, im Urlaub „herunterzufahren“ und sich physisch wie psychisch erholen zu können.

Erholte Menschen sind solidarischer, motivierter, zeigen mehr Initiative – und insbesondere: Sie sind kreativer und bestechen durch bessere Problemlösungen. Wer sich das zu Nutzen machen kann, hat als kreative Agentur einen Wettbewerbsvorteil.“, schreibt René Kappeler, Partner der St. Gallener Agentur „Vitamin 2“ und hat deshalb seinen Mitarbeiter*innen zwei zusätzliche Wochen Ferien gewährt.

Urlaubsanspruch

Die Bedeutung von Erholung als Kraftquelle und Gesundheitsbooster ist letztlich auch durch den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Anspruch auf Urlaub anerkannt. Danach hat „Jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ Das Gesetz sieht bei einer Sechs-Tage-Woche einen Mindest-Anspruch von 24, bei einer Fünf-Tage-Woche von 20 Urlaubstagen im Jahr zu. Wobei es hier auch Ausnahmen wie beispielsweise bei Teilzeitarbeit oder für Menschen in Ausbildung oder einem Handicap gibt. Allerdings sind in Deutschland in den meisten Unternehmen 30 Tage Urlaub jährlich üblich.

Das ist durchaus nicht selbstverständlich. Ein Blick auf die Geschichte zeigt, dass es noch Anfang des letzten Jahrhunderts nur für Beamte Urlaub gegeben hat. Erst mit Beginn der 1920er Jahre wurde Arbeitnehmern ein Mindesturlaub von – Achtung – ganzen drei Tagen gewährt. Erst in den 1960er Jahren wurde der Anspruch auf 15 Urlaubstage gesteigert. Auch die Betrachtung internationaler Standards zeigt, dass es sehr viele Länder ohne Regelungen oder mit geringerem Anspruch – wie beispielsweise China und Kanada mit 10 Tagen – gibt. Gleichzeitig führt Deutschland die Statistik bei weitem nicht an und sind Arbeitnehmer*innen in Brasilien, Finnland und Frankreich mit 30 Tagen deutlich besser gestellt.

Urlaubsverfall

Der Urlaubsanspruch besteht pro Jahr. Das bedeutet, dass der Urlaub im laufenden Kalender gewährt und auch genommen werden sollte. So ist es auch noch aktuelle Rechtsgrundlage (§ 7 BUrlG Abs. 3), dass der Urlaub nach dem 31.12. verfällt – wobei Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet sind, Mitarbeitende rechtzeitig darüber zu informieren, wieviel Urlaub sie noch haben und wieviele möglicherweise verfallen. Lediglich bei Urlaubstagen, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen, können zwischen Arbeitgeber und -nehmer individuelle Regelungen getroffen werden. In Ausnahmefällen – ebenfalls in § 7 BUrlG geregelt, kann Urlaub in die ersten drei Montagen des folgenden Jahres Übertagen werden. Der übertragene Urlaub muss also bis zum 31. März genommen werden.
Wobei diese Regelung aktuell noch vom Bundesarbeitsgericht neu verhandelt wird. Einer Festsetzung des Europäischen Gerichtshofs folgend, wonach Urlaubstage nicht verjähren dürfen. Wenn dies so entschieden wird, steht vielen Agenturen – nach der erst vor Kurzem beschiedenen Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten – eine weitere gravierende Änderung ins Haus.

Resturlaub und Agentursoftware

Was ist nun der Resturlaub? Er berechnet sich – nicht gerade überraschender Weise – aus dem Urlaubsanspruch abzüglich der bereits genommenen Tage.

Wohl allen Agenturleitern, die mithilfe ihrer Agentursoftware den aktuellen Urlaubsanspruch, genommene Tage und Resturlaub ihrer Mitarbeitenden überprüfen können oder dies den Mitarbeitenden selbst in ihrem Account ermöglichen. Die im folgenden aufgeführten Programme ermöglichen Mitarbeiter*innen und HR-Verantwortlichen eine übersichtliche digitale Verwaltung von Urlauben.

Überblick Urlaubs- und Resturlaubsverwaltung in Agentursoftware

Informationen

PDFs zum Download

Weiterführende Links/Quellen

https://www.persoenlich.com/kategorie-werbung/acht-wochen-ferien-fur-die-mitarbeitenden

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38834/umfrage/gesetzlicher-urlaubsanspruch-und-anzahl-der-feiertage/

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

https://www.merkur.de/wirtschaft/gericht-urteil-resturlaub-verfallen-urlaubsanspruch-arbeitnehmer-arbeitsrecht-arbeitgeber-eugh-bag-zr-91970750.html

https://www.agentursoftware-guide.de/software-vergleiche/arbeitszeiterfassung-in-agentursoftware/

https://www.arbeitsrechte.de/resturlaub/


© Beitragsbild von Eliza auf Pixabay

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